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   LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13   

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https://dejure.org/2013,28728
LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,28728)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,28728)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2013 - 4 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,28728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Wettbewerbstätigkeit.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Wettbewerbstätigkeit.

  • IWW

    § 103 BetrVG, § 15 KSchG, § 626 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßíge Wettbewerbstätigkeit eines Betriebsratsmitglieds in geringfügigem Umfang; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen einfach gelagerter Reinigungstätigkeiten bei Wettbewerber

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 103 BetrVG, § 15 KSchG, § 626 BGB
    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Wettbewerbstätigkeit.

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und unmittelbare Fortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Wettbewerbstätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot berechtigt nicht stets zur außerordentlichen Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geringfügige Nebentätigkeit für die Konkurrenz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine sofortige Kündigung bei geringfügigem Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

  • poko.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot berechtigt nicht stets zur außerordentlichen Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Nebentätigkeit berechtigt zur Kündigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine geringfügig ausgeübte Nebentätigkeit als Reinigungskraft bei einem Wettbewerber des Arbeitgebers rechtfertigt keine fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Das gilt auch für die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (vgl. BAG 12.03.2009 - 2 ABR 24/08, AP Nr. 59 zu § 103 BetrVG 1972 m.w.N.).

    Auch der dringende Verdacht einer Verletzung von erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichten kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (vgl. BAG 12.03.2009 - 2 ABR 24/08, AP Nr. 59 zu § 103 BetrVG 1972 m.w.N.).

    Der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (vgl. BAG 12.03.2009 - 2 ABR 24/08, AP Nr. 59 zu § 103 BetrVG 1972 m.w.N.).

    bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung (Tat) gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (vgl. BAG 12.03.2009 - 2 ABR 24/08, AP Nr. 59 zu § 103 BetrVG 1972 m.w.N.).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Diese Vorschrift konkretisiert jedoch einen allgemeinen Rechtsgedanken (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07, AP Nr. 213 zu § 626 BGB m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen ein danach bestehendes vertragliches Wettbewerbsverbot ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07, AP Nr. 213 zu § 626 BGB m.w.N.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Dies setzt einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB voraus, es müssen also Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. etwa BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98, BAGE 91, 30).

    Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine Abmahnung allerdings entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98, BAGE 91, 30 m.w.N.).

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Es spricht viel dafür, dass bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug nicht erfasst werden (dahin tendierend BAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09, BAGE 134, 43).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Auch verstieß sie gegen die in § 9 S. 2 des Arbeitsvertrages zulässig vereinbarte Pflicht, die Aufnahme der Nebentätigkeit der Arbeitgeberin anzuzeigen (die Verpflichtung aus § 9 S. 1 des Arbeitsvertrages, seine gesamte Arbeitskraft ausschließlich in die Dienste des Arbeitgebers zu stellen, dürfte allerdings gegen § 307 BGB verstoßen, vgl. BAG 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, NZA 2002, 965, 967; LAG Rheinland-Pfalz 29.04.2005 - 8 Sa 69/05, juris).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ist gegenüber dem durch § 15 KSchG besonders geschützten Personenkreis ausgeschlossen (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 821/06 - Rn. 25 ff., BAGE 125, 267; BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08, AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Da die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung die übliche und regelmäßig auch ausreichende Reaktion auf die Verletzung einer Nebenpflicht ist, kommt eine außerordentliche Kündigung allerdings nur in Betracht, wenn das regelmäßig geringere Gewicht dieser Pflichtverletzung durch erschwerende Umstände verstärkt wird (BAG 15.01.1986 - 7 AZR 128/83, AP Nr. 93 zu § 626 BGB).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ist gegenüber dem durch § 15 KSchG besonders geschützten Personenkreis ausgeschlossen (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 821/06 - Rn. 25 ff., BAGE 125, 267; BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08, AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Auch eine derartige Tätigkeit im Marktbereich des Arbeitgebers für einen unmittelbaren Wettbewerber birgt, wie das Arbeitsgericht zutreffend dargelegt hat (Seite 7 des Urteils), grundsätzlich die Gefahr einer nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung der Interessen des Arbeitgebers (vgl. dazu BAG 21.11.1996 - 2 AZR 852/95, EzA § 626 nF BGB Nr. 162).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
    Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, so wird der Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG unzulässig (BAG 30.05.1978 - 2 AZR 637/76, BAGE 30, 320; 27.06.2002 - 2 ABR 22/01, BAGE 102, 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05

    Arbeitsvertragliche Vertragsstrafe - Unwirksamkeit einer pauschalen

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • LAG Hessen, 10.11.2017 - 14 TaBV 258/16

    Ist durch Beendigung der Amtsträgerschaft (Ersatzmitglied) Erledigung des

    Die Zustimmungsbedürftigkeit einer dem Ersatzmitglied gegenüber auszusprechenden Kündigung entfällt, weil der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr dem persönlichen Schutzbereich unterfällt (BAG 27 .01.2011 - 2 ABR 114/09 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 8 ; BAG 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - EzTöD 100 § 34 Abs. 2 TVöD-AT Arbeitnehmervertreter Nr. 1;L AG Düsseldorf 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13 -Rz. 22, Juris) .
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